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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Soest e.V. findest du hier .
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Mit der Aufsicht über Schülerinnen und Schüler beim Schwimmen sowie mit der Erteilung von Schwimmunterricht dürfen gemäß Erlass nur Lehrkräfte beauftragt werden, die rettungsfähig sind. Die Anforderungen an die Rettungsfähigkeit sind abhängig von der genutzten Schwimmstätte. Es gilt folgender Grundsatz:
"Die Lehrkraft muss jederzeit unter den jeweiligen Gegebenheiten der Schwimmstätte (Wassertiefe, Strömung, Sicht, Temperatur etc.) in Not geratene Schülerinnen und Schüler erkennen, retten und wiederbeleben können. Die Lehrkraft muss sicherstellen, dass sie diese Bedingung aktuell erfüllt. Sollte dies temporär, z. B. durch gesundheitliche Beeinträchtigungen der Lehrkraft, nicht gegeben sein, kann sie beim Schwimmen im Schulsport nicht verantwortlich eingesetzt werden." (Vgl. S.21, Heft 1033, 1. Auflage 2015)
Die Rettungsfähigkeit muss grundsätzlich durch eine Bescheinigung der Schulaufsichtsbehörde, oder der Schwimmsport treibenden Verbände nachgewiesen werden. Wenn die Lehrkraft eine oder mehrere der u. g. Bedingungen nicht erfüllt, muss die Rettungsfähigkeit entsprechend aufgefrischt werden.
Neben der ständigen Selbstprüfung muss spätestens nach vier Jahren eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden.
Die Verantwortung für die Einhaltung des Auffrischungszeitraumes trägt in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbeauftragten der Schule die Schulleitung. Für die einzelnen Schwimmstätten sind folgende Nachweise erforderlich:
Bei Schwimmstätten mit einer Wassertiefe bis 1,20 m (z.B. Lehrschwimmbecken) muss die Lehrkraft über das Deutsche Schwimmabzeichen (Bronze) verfügen
und
Bei Nutzung öffentlicher, beaufsichtigter oder schuleigener Bäder mit einer Wassertiefe von mehr als 1,20 m (z.B. das AquaFun, Lehrschwimmbecken WieseGrundschule ..) muss die Lehrkraft entweder
oder
und gleichzeitig
Diese Rettungsfähigkeit ist Voraussetzung für die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler beim Schwimmen sowie für das Erteilen von Schwimmunterricht in allen Schwimmbecken.
Die Rettungsfähigkeit muss durch eine Bescheinigung nachgewiesen werden.
Fortbildungen für die kleine Rettungsfähigkeit bieten wir nicht regelmäßig an, da wir regelmäßige Kurse der großen Rettungsfähigkeit anbieten.
Auf Nachfrage können wir Ihnen auch gerne ab 8 Teilnehmern einen eigenen Kurs für Ihr Kollegium bei uns oder auch bei Ihnen in der Schule als Inhouse Schulung anbieten.
Inhalte der Fortbildung (gemäß Curriculum Rettungsfähigkeit für Lehrer):
Die Teilnehmergebühr ist vom Land NRW auf 60,- € pro Teilnehmer festgesetzt.
Fortbildungen für die große Rettungsfähigkeit bieten wir regelmäßig, mehrmals im Jahr an. Die Fortbildungen starten mit einem Theoretischen Teil in unserem DLRG Ausbildungszentrum Patroklischule und enden mit dem praktischen Teil im Lehrschwimmbecken der WieseGrundschule.
Auf Nachfrage können wir Ihnen auch gerne ab 8 Teilnehmern einen eigenen Kurs für Ihr Kollegium bei uns oder auch bei Ihnen in der Schule als Inhouse Schulung anbieten.
Inhalte der Fortbildung (gemäß Curriculum Rettungsfähigkeit für Lehrer):
Die Teilnehmergebühr ist vom Land NRW auf 60,- € pro Teilnehmer festgesetzt.
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