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Einsatzausbildung im Fachbereich

Katastrophenschutz

Während der laufenden Dienstabende im Jahr bieten wir jährlich eine Helfergrundausbildung KatS an. Dies ist der Einsteig um im Katastrophenschutz tätig zu werden. Neben Ausbildungen aus anderen Fachbereichen können sich die Helfer insbesondere im Bereich der Führung im Katastrophenschutz weiter ausbilden lassen. Diese Ausbildungen finden dann auf Landesebene statt.

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401)
  • Ärztliche Tauglichkeit (ersetzbar durch Selbsterklärung)
  • Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152) (Ausführungsbestimmungen: In Landesverbänden, in denen Einheiten ohne Wasserrettungsbezug tätig sind (z.B. ABC / Betreuung / Sanität), können für diese Helfer die Voraus setzungen Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152) entfallen.)
  • Ausbildung: Erste-Hilfe-Ausbildung (312) oder Ausbildung: Erste-Hilfe-Fortbildung (321)

Truppführer führen Trupps von 2 bis 5 Helfern.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Katastrophenschutz oder in der öffentlichen Gefahrenabwehr (Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Katastrophenschutz oder in der öffentlichen Gefahrenabwehr)
  • Ausbildung: Helfergrundausbildung (811)
  • Ausbildung: Führungslehre (421)
  • Ausbildung: BOS-Sprechfunker -analog- (712) oder Ausbildung: BOS-Sprechfunker -digital- (715)
  • Befürwortung durch die entsendende Gliederung

Gruppenführer führen Gruppen von 2 bis 5 Trupps auch unterschiedlicher Fachrichtungen.

Zielgruppe
Die Fortbildung der Gruppenführer ist durch Ausbildung am Standort sicherzustellen.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbildung: Truppführerausbildung (830)
  • Befürwortung durch die entsendende Gliederung

Zugführer führen Züge von 2 bis 5 Gruppen unterschiedlicher Fachrichtungen. Sie können Einsätze oder Einsatzabschnitte in der Führungsstufe B nach DV 100 leiten.

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbildung: Gruppenführerausbildung (Führen in der Führungsstufe A) (831)
  • mindestens 3 Jahre aktive Tätigkeit als Gruppenführer (mindestens 3 Jahre aktive Tätigkeit als Gruppenführer)
  • Befürwortung durch die entsendende Gliederung (des Landesverbandes)

Die nächsten Lehrgänge im Bereich

Katastrophenschutz

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