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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Soest e.V. findest du hier .

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Teilnahmebedingungen

Diese Teilnahmebedingungen gelten für Veranstaltungen der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsgruppe Soest e.V., abgekürzt DLRG Soest.

A. Anmeldeverfahren


Die Anmeldung ist online direkt über die Veranstaltungsausschreibung und/oder direkt bei Veranstaltungsbeginn und/oder per E-Mail  möglich. Genaueres entnehmen Sie bitte der Ausschreibung. Andere als in der Ausschreibung angegebene Wege sind nicht möglich.

Telefonisch können keine Anmeldungen erfolgen.

Anmeldungen können nur bearbeitet werden, wenn die geforderten Angaben vollständig erfolgen.

Die persönlichen Daten werden für die weitere Lehrgangsorganisation und allgemeine Kommunikation DLRG-intern gespeichert.

Für Anmeldungen zu Veranstaltungen anderer Gliederungen gelten deren Teilnahmebedingungen zusätzlich, sollten sich diese widersprechen, haben die Teilnahmebedingungen des Veranstalters Vorrang.

1. Anmeldeadresse

Jede Anmeldung wird schriftlich oder per E-Mail beantwortet.

Für Ihre evtl. auftretenden Fragen stehen Ihnen die in der Ausschreibung genannten Mitglieder unter den in der Ausschreibung genannten Kontaktwegen gerne zur Verfügung.Von Rückfragen bezüglich eingegangener Anmeldungen bitten wir abzusehen!

2. Teilnahmevoraussetzungen und deren Nachweis
Mit der Anmeldung zu einem Lehrgang erklärt der Anmeldende, dass er die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraussetzungen erfüllt. Die Nachweise können vorab als Kopie, per Mail oder als Original zum Veranstaltungsbeginn zur Vorlage verlangt werden. Werden die Teilnahmevoraussetzungen nicht wie in der jeweiligen Lehrgangsbeschreibung beschrieben vorgelegt, kann die Teilnahme verwehrt werden.


Die Nicht-Teilnahme an einem Lehrgang aufgrund fehlender bzw. nicht nachgewiesener Teilnahmevoraussetzungen kommt einer Rückgabe/Stornierung des Seminar-/Lehrgangsplatzes durch den Teilnehmer gleich und führt nachstehender Ziffer 5 dieser Teilnahmebedingungen "Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen durch den Teilnehmer" zur Inrechnungstellung von Verwaltungsgebühren oder Stornokosten. Bereits gezahlte Teilnehmergebühren werden in diesem Fall verrechnet.

Darüber hinaus erklärt der Anmeldende mit der Anmeldung, dass er gesundheitlich in der Lage ist, die mit diesem Lehrgang in engem Zusammenhang stehenden Inhalte in der Theorie und in der Praxis zu erfüllen.
Der Lehrgangsleiter bzw. die Referenten dürfen sich die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraus­setzungen - wie zum Beispiel die Rettungsfähigkeit eines Teilnehmers - stichprobenhaft demonstrieren lassen, sollte die Art und Weise der Übungsausführung bzw. der Übungsbeschreibung während des Lehrgangs zu erheblichen Zweifeln an deren ordnungsgemäßer Erfüllung Anlass geben. Sollte sich der Teilnehmer einer Demonstration verweigern oder erfüllt der Teilnehmer nicht die geforderte Übung, so sind der Lehrgangsleiter oder die Referenten aus Haftungsgründen berechtigt, Teilnehmer von einzelnen Übungen oder dem gesamten Lehrgang auszuschließen, auch um Gefahr für Leib und Leben des Teilnehmers abzuwenden. Nicht erfüllte Lehrgangsteile sind auf der Teilnahme­bescheinigung vom Lehrgangsleiter zu streichen oder durch Zusätze kenntlich zu machen. In diesen Fällen erfolgt weder eine Erstattung der gesamten noch von Teilen der Lehrgangsgebühr. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer wegen gesundheitlichen Einschränkungen bestimmte Teile der Theorie oder der Praxis nicht absolvieren kann. Soweit zur Erreichung einer bestimmten Qualifikation konkrete Inhalte bzw. Seminarumfänge vorgeschrie­ben sind, führen nicht wahrgenommene oder nicht erfüllte Lehrgangsteile zu einer Versagung von Lizenzen oder deren Verlängerung.
Die Angebote richten sich an Mitglieder und/oder Nichtmitglieder. Die Gebühren können zwischen Mitgliedern der DLRG Ortsgruppe Soest, Mitgliedern anderer Ortsgruppen im DLRG Bezirk Kreis Soest, Mitgliedern anderer Ortsgruppen im DLRG Landesverband Westfalen, Mitgliedern anderer DLRG Ortsgruppen und Nicht-Mitgliedern variieren. Die Mitgliedschaft ist nachzuweisen. Wird die Mitgliedschaft nicht nachgewiesen, ist die Teilnahmegebühr für Nicht-Mitglieder zu zahlen, sofern Nicht-Mitglieder zugelassen sind, andernfalls gelten die Teilnahmevoraussetzungen als nicht erfüllt.


Für Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann eine schriftliche Einver­ständniserklärung der Erziehungsberechtigten verlangt werden. Diese wird mit der Anmeldebestätigung versendet.


3. Teilnehmerbeitrag

Zahlungsmöglichkeiten:
Die Zahlungsmöglichkeiten sind in der jeweiligen Ausschreibung angegeben. Bei Barzahlung bitten wir um möglichst passende Zahlung.

4. Zusage/Absage von Teilnahmeplätzen durch die DLRG Soest
Anmeldungen werden möglichst im Rahmen der verfügbaren Plätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme besteht mit der Anmeldung nicht. Die eingegangene Anmeldung wird schriftlich oder per E-Mail bestätigt. Sie enthält ggf. einen Hinweis auf noch zu erbringende Teilnahmevorausset­zungen. Der sich anmeldende Interessent wird in die Teilnehmerliste aufgenommen oder bei bereits vollen Lehr­gängen auf eine Warteliste gesetzt. Die endgültige Zulassung zum Lehrgang erfolgt erst nach dem Meldeschluss. Ist die Teilnehmerzahl erreicht und der Lehrgang ausgebucht, erhalten alle Personen der Warteliste eine Absage.
Von Rückfragen bezüglich eingegangener Anmeldungen bitten wir abzusehen!
 
5. Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen durch den Teilnehmer
Tritt der Teilnehmer durch eine Erklärung in Textform vom Vertrag vor Meldeschluss zurück, können Verwaltungsgebühren in Höhe von 5,- € berechnet werden, ebenso bei Rücktritt nach Meldeschluss und vor Veranstaltungsbeginn, wenn der Platz neu besetzt werden kann. Tritt der Teilnehmer nach Meldeschluss zurück und der Platz kann nicht neu besetzt werden oder die Veranstaltung hat bereits begonnen, sind die Teilnahmegebühren in voller Höhe zu zahlen, außer der Teilnahmer kann nachweisen, dass die Kosten in voller Höhe nicht entstanden sind.

6.  Veranstaltungsänderungen 
Die Veranstalter behalten sich vor, Lehrgänge abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages kann damit nicht begründet werden. Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen automatisch zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem im Programm angekündigten Referenten geleitet wird.


B. Organisatorische Hinweise

1. Veranstaltungsbeginn und Veranstaltungsort

Die Telnehmer sind selbst für ihr pünktliches erscheinen verantwortlich. Bei einigen Veranstaltungen kann nach Beginn der Veranstaltung der Zugang zur Veranstaltung für verspätete Teilnehmer verwehrt werden, insbesondere dann, wenn es sich bei dem Veranstaltungsort um einen Treffpunkt handelt. Der Veranstaltungsort ist in den Lehrgangseinzelausschreibungen angegeben.


2. Unterbringung/Verpflegung

Unterbringung und Verpflegung sind in der Regel nicht enthalten. Abweichungen sowie auf Verpflegungsmöglichkeiten wird ggf. in der Ausschreibung hingewiesen.

3. Teilnahme und Lizenzierung

Teilnehmer von Lehrgängen und Fortbildungen erhalten am Ende des Lehrgangs Ihre Teilnahme- oder Prüfungsbescheinigung. Die Teilnahmebescheinigung kann nur ausgestellt werden, über die Teile, an denen erfolgreich teilgenommen wurde. Bei Lehrgängen und Fortbildungen, die mit einer Prüfung abschließen, wird die Teilnahmebescheinigung nur auf besonderen Wunsch des Teilnehmers ausgestellt wenn die Prüfung nicht vollständig abgelegt oder bestanden wurde.

4. Fahrtkostenzuschuss

Fahrtkostenzuschüsse werden nicht gewährt, Abweichungen regelt die Veranstaltungsausschreibung.

5. Fotofreigabe

Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Veranstaltung von Ihnen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Veranstaltung in den Medien (Printmedien, TV, Digitale Medien). Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen. Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Foto­grafen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.
Die DLRG behält sich vor, während der Lehrgänge angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne und öffentlichkeitswirksame Zwecke weiter zu verwenden. 

Die Zustimmung zu diesem Absatz der Teilnahmebedingungen stellt die "Bedingungen für die Einwilligung" nach Art. 7 DSGVO zur Freigabe der Bild- und Namensrechte dar. Der Freigabe kann bei der Anmeldung widersprochen werden.

Verantwortlich für die Nutzung der Bilder und Namen ist der Vorstand, sowie die Verantwortlichen des Bereiches Verbandskommunikation (VK) der DLRG Soest e.V. Ansprechpartner ist der Datenschutzbeauftragter der DLRG Soest, sowie die Vertreter nach §26 BGB der DLRG Soest.

„Zwecks der Fotoverwendung“ nach Art. 5 Abs. 1 Buchst. B der DSGVO ist die Verwendung der Bilder im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Bewerben der Tätigkeiten der DLRG Soest e.V., insbesondere des Wasserrettungsdienstes, Tätigkeitserläuterungen und Spenden- sowie Mitgliederanwerbung). Dabei werden die Bilder zum Teil an die Presse weitergegeben. Diese kann die freigegebenen Bilder sowohl in gedruckter wie auch digitaler Form veröffentlichen. Des Weiteren finden die Bilder Verwendung in der Veröffentlichung der ortsgruppeninternen Zeitschrift „Wir-in-Soest“, sowie auf der Homepage der Ortsgruppe (soest.dlrg.de). Zusätzlich können die Bilder auf der ortsgruppeneigenen Facebookseite (facebook.com/dlrgsoest) sowie bei Instagramm (instagram.com/dlrg.soest) veröffentlicht werden. Dort besteht die Möglichkeit, dass andere Seiten, Organisationen oder Personen die Inhalte selber verbreiten.

Um die im Absatz „Zwecks der Fotoverwendung“ erwähnten Nutzungen durchführen zu können werden die aufgenommenen Bilder verarbeitet. Dazu zählt das Erstellen, Speichern, Bearbeiten, Kopieren, Archivieren und Löschen der Bilder.

Nach Art. 4 Nr. 11 der DSGVO besteht zur Teilnahme an dem oben genannten Veranstaltung keine Erfordernis der Freiwilligkeit zur Freigabe der Bilder. Allerdings muss die verweigernde Person, bzw. eine erziehungsberechtigte Person den aufnehmenden Fotografen persönlich auf die Verweigerung hinweisen und darf Aufnahmen zu oben genannten Zwecken nicht behindern.

Zu den Risiken der Zustimmung zählen unter anderen die Gefahren der Auffindbarkeit über Suchmaschinen, mangelnde Möglichkeiten der vollständigen Löschung, der Missbrauch durch dritte sowie der möglicherweise mangelhafte Rechtsschutz bei Missbrauch der Fotos außerhalb der Europäischen Union.

Nach Art. Abs. 3 kann jederzeit und ohne Angaben von Gründen die Einwilligung mit Wirkung auf die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf bezieht sich dabei immer auf zukünftige Nutzungen. Die Rechtmäßigkeit der bisher auf Grundlage der Einwilligung vorgenommener Veröffentlichungen wird bis zum Widerruf nicht berührt. Der Widerruf muss durch die betroffene Person bzw. bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren durch eine erziehungsberechtigte Person an die Ortsgruppe Soest per E-Mail an info@soest.dlrg.de mitgeteilt werden.

Der Fotofreigabe kann bei der Anmeldung widersprochen werden.

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