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Gemäß Erlass "Sicherheitsförderung im Schulsport"

Nachweis der Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte in NRW

Mit der Aufsicht über Schülerinnen und Schüler beim Schwimmen sowie mit der Erteilung von Schwimmunterricht dürfen gemäß Erlass nur Lehrkräfte beauftragt werden, die rettungsfähig sind. Die Anforderungen an die Rettungsfähigkeit sind abhängig von der genutzten Schwimmstätte. Es gilt folgender Grundsatz:

"Die Lehrkraft muss jederzeit unter den jeweiligen Gegebenheiten der Schwimmstätte (Wassertiefe, Strömung, Sicht, Temperatur etc.) in Not geratene Schülerinnen und Schüler erkennen, retten und wiederbeleben können. Die Lehrkraft muss sicherstellen, dass sie diese Bedingung aktuell erfüllt. Sollte dies temporär, z. B. durch gesundheitliche Beeinträchtigungen der Lehrkraft, nicht gegeben sein, kann sie beim Schwimmen im Schulsport nicht verantwortlich eingesetzt werden." (Vgl. S.21, Heft 1033, 1. Auflage 2015)

Die Rettungsfähigkeit muss grundsätzlich durch eine Bescheinigung der Schulaufsichtsbehörde, oder der Schwimmsport treibenden Verbände nachgewiesen werden. Wenn die Lehrkraft eine oder mehrere der u. g. Bedingungen nicht erfüllt, muss die Rettungsfähigkeit entsprechend aufgefrischt werden. 

Neben der ständigen Selbstprüfung muss spätestens nach vier Jahren eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden.

Die Verantwortung für die Einhaltung des Auffrischungszeitraumes trägt in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbeauftragten der Schule die Schulleitung. Für die einzelnen Schwimmstätten sind folgende Nachweise erforderlich:

Bei Schwimmstätten mit einer Wassertiefe bis 1,20 m (z.B. Lehrschwimmbecken) muss die Lehrkraft über das Deutsche Schwimmabzeichen (Bronze) verfügen

und

  • einen 5 kg schweren Gegenstand von der tiefsten Stelle des Beckens heraufholen und zum Beckenrand bringen,
  • eine Person schleppen und
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können.

Bei Nutzung öffentlicher, beaufsichtigter oder schuleigener Bäder mit einer Wassertiefe von mehr als 1,20 m (z.B. das AquaFun, Lehrschwimmbecken WieseGrundschule ..) muss die Lehrkraft entweder 

oder 

und gleichzeitig

  • von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen,
  • ca. 10m weit tauchen,
  • Umklammerung durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeinden oder sich aus diesen lösen
  • einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen und
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können (vgl. hierzu: BASS 13-59 Nr. 1).

Diese Rettungsfähigkeit ist Voraussetzung für die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler beim Schwimmen sowie für das Erteilen von Schwimmunterricht in allen Schwimmbecken.

Die Rettungsfähigkeit muss durch eine Bescheinigung nachgewiesen werden.

Fortbildung zum Erwerb und Auffrischung der kleinen Rettungsfähigkeit im Sinne des Erlasses "Sicherheitsförderung im Schulsport"

Fortbildungen für die kleine Rettungsfähigkeit bieten wir nicht regelmäßig an, da wir regelmäßige Kurse der großen Rettungsfähigkeit anbieten.

Auf Nachfrage können wir Ihnen auch gerne ab 8 Teilnehmern einen eigenen Kurs für Ihr Kollegium bei uns oder auch bei Ihnen in der Schule als Inhouse Schulung anbieten.

 

Inhalte der Fortbildung (gemäß Curriculum Rettungsfähigkeit für Lehrer):

  • Ertrinkungs und Badetod
  • Verhalten bei Rettungen
  • Rettung durch Schwimmen
  • Abwehr von Umklammerung
  • Rettung mit Hilfsmitteln
  • Maßnahmen bei Bewusstlosigkeit und Reanimation (LSM)
    • Bewusstlosigkeit/stabile Seitenlage
    • Kreislaufstillstand/HLW (inkl. AED)
  • Praktische Durchführung von
    • Strecke von 200m Schwimmen (in maximal 7 Minuten)
    • einen ca.5 kg schweren Gegenstand von der tiefsten Stelle des Beckens heraufholen und zum Beckenrand bringen,
    • eine Person schleppen und
    • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können.

 

Die Teilnehmergebühr ist vom Land NRW auf 60,- € pro Teilnehmer festgesetzt.

Fortbildung zum Erwerb und Auffrischung der großen Rettungsfähigkeit im Sinne des Erlasses "Sicherheitsförderung im Schulsport"

Fortbildungen für die große Rettungsfähigkeit bieten wir regelmäßig, mehrmals im Jahr an. Die Fortbildungen starten mit einem Theoretischen Teil in unserem DLRG Ausbildungszentrum Patroklischule und enden mit dem praktischen Teil im Lehrschwimmbecken der WieseGrundschule.

Auf Nachfrage können wir Ihnen auch gerne ab 8 Teilnehmern einen eigenen Kurs für Ihr Kollegium bei uns oder auch bei Ihnen in der Schule als Inhouse Schulung anbieten.

 

Inhalte der Fortbildung (gemäß Curriculum Rettungsfähigkeit für Lehrer):

  • Ertrinkungs und Badetod
  • Verhalten bei Rettungen
  • Rettung durch Schwimmen
  • Abwehr von Umklammerung
  • Rettung mit Hilfsmitteln
  • Maßnahmen bei Bewusstlosigkeit und Reanimation (LSM)
    • Bewusstlosigkeit/stabile Seitenlage
    • Kreislaufstillstand/HLW (inkl. AED)
  • Praktische Durchführung von
    • Strecke von 200m Schwimmen (in maximal 7 Minuten)
    • von der Wasseroberfläche einen ca.5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen,
    • ca.10m weit tauchen,
    • Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen,
    • einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca.15m weit schleppen und an Land bringen.
    • Handhabung von Hilfsmitteln (u.a.Rettungsstange, Rettungsring)

 

Die Teilnehmergebühr ist vom Land NRW auf 60,- € pro Teilnehmer festgesetzt.

Ausbildungsort
Lehrschwimmbecken WieseGrundschule

Im Tabrock 18

59494 Soest

 

 

Ausbildungsort
DLRG Ausbildungszentrum Ostenhellweg

Ostenhellweg 4-6

59494 Soest

 

 

Ausbildungsort
AquaFun Soest

Ardeyweg 35

59494 Soest

 

 

Ausbildungsort
DLRG Ausbildungszentrum Ostenhellweg

Ostenhellweg 4-6

59494 Soest

 

 

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